Industriemeister:in IHK Betriebswirtschaftl. Handeln
Betriebswirtschaftliches Handeln
Im Prüfungsbereich „Betriebswirtschaftliches Handeln" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte im Rahmen praxisbezogener Handlungen berücksichtigen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge aufzeigen sowie Unternehmensformen darstellen zu können. Weiterhin soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebliche Abläufe nach Wirtschaftlichen Gesichtspunkten planen, beurteilen und beeinflussen zu können.
2.1 Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen
2.2 Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Ablauf- und Aufbauorganisation
2.3 Anwenden von Methoden der Organisationsentwicklung
2.4 Berücksichtigen von Methoden der Entgeltfindung
2.5 Kostenartenrechnung und Kalkulationsverfahren