Betriebswirtschaftliches Handeln

Im Prüfungsbereich „Betriebswirtschaftliches Handeln" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte im Rahmen praxisbezogener Handlungen berücksichtigen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge aufzeigen sowie Unternehmensformen darstellen zu können. Weiterhin soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebliche Abläufe nach Wirtschaftlichen Gesichtspunkten planen, beurteilen und beeinflussen zu können. 

2.1 Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen

2.2 Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Ablauf- und Aufbauorganisation

2.3 Anwenden von Methoden der Organisationsentwicklung

2.4 Berücksichtigen von Methoden der Entgeltfindung

2.5 Kostenartenrechnung und Kalkulationsverfahren

2.1 Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen

2.2 Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation

2.3 Anwenden von Methoden der Organisationsentwicklung

2.4 Berücksichtigen von Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen, betrieblichen Verbesserung

2.5 Unterscheiden von Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung sowie Durchführen von Kalkulationsverfahren