Rechtsbewusstes Handeln
Im Prüfungsbereich „Rechtsbewusstes Handeln" soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, einschlägige Rechtsvorschriften zu berücksichtigen zu können. Dazu gehört, die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter arbeitsrechtlichen Aspekten zu gestalten sowie die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz und den Umweltschutz nach rechtlichen Grundlagen zu gewährleisten und die Zusammenarbeit mit den entsprechenden Institutionen sicherzustellen.
Kompetenzen:
1.1 Arbeitsrechtliche Vorschriften und Bestimmungen
1.2 Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes
1.3 Sozialversicherungsrecht
1.4 Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften
1.5 Vorschriften des Umweltrechts
1.6 Produkthaftung & Datenschutz